Bundesjustizministerin zur Mietrechtsreform
Zum Gesetz zur Mietrechtsreform erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits bei Versedung des Entwurfs an die Länder:
Die Energiewende gehört zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die erneuerbaren Energien müssen gezielt gefördert, der Energieverbrauch muss konsequent gesenkt werden. Rund ein Viertel der verbrauchten Primärenergie entfällt auf private Haushalte. Modernisierungen können den Energiebedarf deutlich senken, bei Altbauten um mehr als die Hälfte.
Die Bundesregierung baut die Förderung energetischer Modernisierungen aus und setzt sich für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen ein. Ein modernes Mietrecht ist ein weiterer Mosaikstein für die Energiewende. Für Ressourcenschonung und Klimaschutz müssen alle ihren Beitrag leisten. Die geplante Mietrechtsänderung verteilt Nutzen und Lasten energetischer Modernisierungen ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Energetische Modernisierungen werden erleichtert, der soziale Mieterschutz bleibt gewahrt.
Das Contracting braucht eine gesetzliche Grundlage: Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung kann Energie sparen oder effizienter nutzen. Die Kosten können nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn für ihn die Kosten von Heizung und Warmwasser dadurch nicht steigen.
Der Schutz gegen „Mietnomaden“ wird verbessert. Die Durchsetzung von Räumungsurteilen wird erleichtert. Eine neue Hinterlegungsanordnung wird dazu beitragen, dass der Vermieter nicht mehr auf Mietschulden sitzenbleibt, die während langwieriger Prozesse auflaufen.
Im Interesse der Mieter werden wir die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen durch das „Münchener Modell“ verhindern.